Wenn man sich selbst aufgibt, hat dann der Empfänger das Recht die Annahme zu verweigern?
Was als Hirnverbieger (#emolquergedenkt) gedacht war, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als viel tiefgründiger…
Welche Fragen da einem plötzlich durch den Kopf schwirren:
- Weshalb gibt man sich selbst auf?
- Wo kann man sich eigentlich aufgeben?
- Wer ist der Empfänger?
- Warum sollte dieser ein Recht haben?
- Wieso denn gleich Verweigerung?
Die Verzweiflung ist zu groß. Das Erlebte kann nicht mehr verarbeitet werden. Die Hoffnungslosigkeit nimmt überhand. Man sieht nur noch einen Ausweg…
Die Postämter sind kaum für die Aufgabe zuständig. Eher schon der Psychotherapeut, oder ein guter Freund, eine gute Freundin.
Aber da stellt sich dann schon die Frage, ob der Freund ablehnen darf – oder sogar ablehnen sollte…
Denn möglicherweise übersteigt die Anforderung seine Leistungsfähigkeit. Dafür gibt es dann geschulte Leute.
Selbstschutz heißt dann das Zauberwort und ist die Antwort auf die letzte Frage.
…und vielleicht hilft man am meisten, wenn man seine Kompetenzgrenzen kennt – denn gerade bei der Psyche kann man auch verflixt viel falsch machen und bei einem unbedachten Wort zur falschen Zeit mag mancher vielleicht auch die Freundschaft aufgeben.
Wie gehen wir miteinander um? Was hilft in solchen und ähnlich verfahrenen Situationen?
Ich denke, eine gut gewählte Kommunikation (verbal und nonverbal) und die Fähigkeit, dem sorgenvollen Freund mit einem guten Rat zu helfen.
Die richtigen Worte zu finden, die richtige Stimmung zu schaffen, Verständnis zu zeigen, Trost zu spenden, Hoffnung zu schenken… …auch das kann ein Grund mehr sein, seine Kommunikationsfähigkeiten zu erweitern, zu schulen und zu trainieren…
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